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Sonntag, 1. November 2020

SBB nötigt seine Angestellten Rechtsatteste abzuweisen!

 




Die genannten Tarifinformationen haben für die Personal der SBB (insbesondere Zugbegleiter) keine Gültigkeit. Nur die SBB als Arbeitgeber hat hier Weisungsrecht und den obigen E-Mails ist klar zu entnehmen, dass Zugbegleiter nicht befugt sind, Atteste zu kontrollieren, geschweige denn Sanktionen zu ergreifen.


HIER ATTEST DOWNLOADEN: ER IST GÜLTIG VOR GERICHT!

https://corona-transition.org/wie-vorgehen-gegen-die-verscharfte-maskenpflicht-im-ov