
Die genannten Tarifinformationen haben für die Personal der SBB (insbesondere Zugbegleiter) keine Gültigkeit. Nur die SBB als Arbeitgeber hat hier Weisungsrecht und den obigen E-Mails ist klar zu entnehmen, dass Zugbegleiter nicht befugt sind, Atteste zu kontrollieren, geschweige denn Sanktionen zu ergreifen.
HIER ATTEST DOWNLOADEN: ER IST GÜLTIG VOR GERICHT!
https://corona-transition.org/wie-vorgehen-gegen-die-verscharfte-maskenpflicht-im-ov