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Mittwoch, 3. November 2021

DER BUNDESRAT DES BETRUGES VERDÄCHTIG (Art. 146 StGB)

Die Tatbestandsmerkmale dieses Artikels sind: 1. Täuschung, Lüge inbegriffen, 2. Bereicherungsabsicht für sich oder jemand anderen, 3. Vermögensverschiebung zufolge Täuschung, 4. Vermögensschädigung durch die Täuschung, 5. Arglist (Vorkehren zur Verdeckung der Täuschung). Dass die Lüge und deren Verdeckung vorliegt, legt Elisabeth Vetsch hier dar: 


„⚠️Offener Brief von Elisabeth Vetsch

 

Der nächste Streich! Und noch lange nicht der letzte.

 

#diefünfteGewalt    #wirsindmehralseuchliebist        

 

2. November 2021

 

Die Lüge von Bern

 


Herr Bundespräsident Guy Parmelin, Herr Gesundheitsminister Alain Berset

 

Sie lügen, was das Zeug hält. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte:

Artikel 18-21 fehlen komplett im Abstimmungsbüchlein.

Genau die Artikel, wo folgendes beschlossen worden ist:

"Die Geltungsdauer von Artikel 1 nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert."

Die Geltungsdauer von Artikel 9 Buchstabe C wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.

Nirgendwo im Abstimmungsbüchlein ist das Verlängerungsdatum «bis 2031“vermerkt.

Haben Sie wieder „versehentlich“ eine alte Auflage erwischt? Der Gesetzestext auf offizieller ad-min.ch Seite ist Stand Oktober 2021.

Dienstag, 8. September 2020



Der Schweizerische Bundesrat hat mit der umstrittenen Notstandsverordnung wegen Covid-19 garantierte Grundrechte der Bürger massiv eingeschränkt. Der Rechtsanwalt und Notar im Teilruhestand, Dr. iur. Heinz Raschein, wirft dem Bundesrat wegen unwissenschaftlicher Beurteilung im Zuge der Massnahmen das FEHLEN DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT und FEHLENDE BEWEISLAST vor und er hegt den VERDACHT, DASS FREMDE MÄCHTE EINFLUSS auf die UNRECHT-SETZUNG DER SCHWEIZ NEHMEN.
Er traut dem Bundesrat nicht mehr - und er ist damit nicht allein....

Montag, 7. September 2020

Gesetzeslage zur Maskenpflicht (Schweiz)

1. Art. 28 ZGB Persönlichkeitsschutz steht über jeder bundesrätlichen Notverordnung

Bundesgesetze brechen Verordnungen (Lex superior derogat legi inferiori).
2. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, wem gegenüber irgendwelche "Nachweispflichten"
bestehen sollen und wer zur Einforderung eines solchen Nachweises berechtigt sein soll ( Zugpersonal wohlweislich nicht aufgeführt, weil nicht vereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz).
3. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, woraus solche "Nachweispflichten" bestehen sollen. Also genügt der Ausdruck dieses Rechtsgutachtens rechtsstaatlich eindeutig als Nachweis besonderer Gründe. Der Vorweisende hat alles getan, um die verlangten Nachweise im Rahmen der Gesetzeslage (ZGB) zu erbringen.
4. Das Personal im Zug oder Laden hat keinerlei Rechtsgrundlage, nach Nachweisen zu fragen. Tut es dies trotzdem, macht es sich der Missachtung von Art. 28 ZGB schuldig. Da die bundesrätliche Verordnung diesen Artikel missachtet, ist sie ungültig nichtig und unbeachtlich. Dieses Personal einschliesslich Sicherheitsfunktionäre hat auch keinerlei gültige Rechtsgrundlage, zum Verlassen des Verkehrsmittels aufzufordern, solange ein Billet vorhanden ist (Personenbeförderungsgesetz).
Kann ziviel- und strafrechtlich belangt werden und muss seine Personalien angeben.
5. Der/die Vorweisende macht gestützt auf die untenstehenden Studien medizinische Gründe der Unwirksamkeit der Schädlichkeit und Gewissensgründe geltend. Das genügt nach der bisherigen Verordnungsfassung, die obendrein wegen Verstosses gegen Art. 28 ZGB nichtig ist.

Wir sind ALLE Veranstalter. Jeder für sich und alle miteinander.

Umgang mit der Firma Polizei

1. Du verlangst zuallererst den Dienstausweis, den Personalausweis und die Versicherungsnummer seiner privaten Diensthaftpflichtversicherung vom Polizisten, dieser muss Vor- und Nachname enthalten.
2. Auf alle Fragen antwortest Du freundlich und bestimmt: "Ich beantworte keine Fragen".
Jeder Deiner Aussagen wird geprüft (das braucht Zeit) und gegen Dich verwendet.
3. Auf die Frage "Haben Sie es verstanden", antwortest Du freundlich und bestimmt:
"Ich habe Sie gehört, aber nicht verstanden." (Damit unterwirfst (understand) Du dich nicht)
4. Zeige niemals Deinen Personalausweis oder Pass. Den lässt Du am besten zuhause.
5. Wenn Du nach der Identifikation gefragt wirst: Sie dürfen Dich nicht identifizieren und Du tust es auch nicht. Denn damit entrechtest Du Dich. Du bist weder flach, noch vergilbt, noch aus Plastik oder Karton. Du bist nicht ein Bild und nicht eine Sache!
6. Gib nie Deinen Ausweis (wenn überhaupt) im besten Fall dürfen sie ihn sehen.
7. Frage: "Wo haben Sie den Auftrag?" Den müssen sie zeigen. Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.
8. Frage: "Sind Sie im Dienst?" Haben Sie die Verfügungsgewalt?" und falls sie das behaupten: Lass sie das nachweisen.
Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.

Hinweise:


  • Polizei ist die Exekutive - sie haben also keine Entscheidungsgewalt
  • Die Polizisten stehen in der unlimitierten privaten Haftung



(Hier das Dokument zum Ausdruck:)






















Nicht das Virus startet die 2. Welle, sondern der Bundesrat



Maskenpflicht sei dringend, sagt Bern. Effektiv aber ist Pandemie vorbei. Notrecht für Virus, das nicht derart gefährlich ist.


Dank Tests in nie dagewesenem Ausmass steigen die „Fallzahlen“. Der Bundesrat aktiviert seine Notrechts-Kompetenzen und verfügt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Gleichzeitig liegt der Anteil der Covid-19-Fälle bei verschwindenden 0,2 Prozent der Hospitalisierungen. Die befürchtete zweite Welle beginnt mit Statistiken und Massnahmen, die mit dem medizinischen Geschehen kaum noch etwas zu tun haben.

Mittwoch, 12. Februar 2020

Verschwörung gegen die Schweiz



Bundesrätlicher Geheimpakt mit der EU. Zuwanderung und SBB. Weinsteins Advokatin. Alice Weidel über Thüringen. Hype um Crypto-Leaks.

Mittwoch, 26. September 2018

Warum die Regierung den Grenzwert für Glyphosat um das 100-fache erhöhen will

Ende 2017 sorgte der Bundesrat für einen gewaltigen Skandal, als er aus dem Nichts verlauten liess, dass der Grenzwert für Glyphosat um das 3600-fache erhöht werden soll. Die Fassungslosigkeit in breiten Teilen der Bevölkerung veranlasste den Bund seine unverständliche Entscheidung zu überdenken. Während diverse Länder und Regionen Glyphosat inzwischen definitiv verbannt haben, will die Regierung nach wie vor zulassen, dass das hochgiftige Herbizid 100-mal mehr versprüht werden darf.

Mittwoch, 26. Juli 2017

Die Abrechnung mit CSS-Krankenkassen Mitarbeitern

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Das nachfolgende Mail vom 25.7.2017 zum o.e. Titel – Ein Mann, welcher seit einem Monat im Wald lebte, kehrte in die Stadt Schaffhausen zurück, ausgerüstet mit einer Kettensäge, um mit Mitarbeitern der Krankenkasse CSS abzurechnen, da sie ihm (seiner Meinung nach) seine Existenz ‘zerstört’ hatten. – ARTIKEL NZZ.ch –
Das nachfolgende Mail vom 25.7.2017 zum o.e. Thema z.K. Es ging an:

Freitag, 13. September 2013

Freiheit oder Pharmadiktat – Sie haben die Wahl! (Schweiz)



Artikel über das überarbeitete Epidemiegesetz in der Schweiz, übernommen  von | September 13, 2013

Uns erreichte soeben ein äusserst wichtiger und dringlicher Aufruf von Leser Michael Leitner, welcher in einem 3-minütigen Kurzclip erneut nachdrücklich auf die Wichtigkeit eines wuchtigen Volks-NEIN zum überarbeiteten Epidemiegesetz beim Urnengang der eidgenössischen Volksabstimmung vom 22. September 2013 hinweist, indem er die essentielle Gefahr von massivem Verlust an Freiheit und Selbstbestimmung des mündigen Bürgers, zugunsten der multinationalen Pharmamafia, deutlich hervorhebt!
Nachfolgend der Gastbeitrag von Michael Leitner.


Freiheit oder Pharma-Diktat – helfen Sie mit, die Pläne von Pharma-Lobby und eidgenössischem Bundesrat öffentlich bekannt zu machen!

Wie Sie wahrscheinlich wissen, darf das schweizer Stimmvolk am 22.9. über das neue Epidemiengesetz EpG abstimmen. Wie zu erwarten war, haben die Massenmedien verschwiegen, worum es wirklich geht: Bei der nächsten „Pandemie“ à la Schweinegrippe darf zwangsgeimpft, in Quarantäne gesteckt und (vermutlich mit Tamiflu) zwangsbehandelt werden! (Art. 22, 35, 37 EpG)
Botschaft EpG (EpG-Begleittext Punkt 3.3.1.) :„Bei der Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten gibt es Situationen, in welchen die verfassungsmässig geschützten Grundrechte des Einzelnen beschränkt werden müssen. Hierbei kann die Anwendung von Zwangsgewalt erforderlich werden.
Ich habe dazu einen 3-Min-Spot gemacht, der vielleicht etwas provokant ist, aber die nackte Wahrheit wird ja oft als provokant empfunden. Was jetzt für die Abstimmung fehlt, ist eine aktive Gegenöffentlichkeit. Das Komitee, das sich gegen das EpG einsetzt www.nein-zum-imfpzwang.ch , braucht aktive Helfer, damit die von Medien und Offiziellen verschwiegenen Tatsachen, die in dem Spot gebündelt sind, auch möglichst Vielen bekannt werden. Deshalb sollte das Video im gesamten deutschsprachigen Raum & Italien die Runde machen.
Italienische Untertitel sind verfügbar.




Wie können Sie helfen?
Was wir brauchen, ist eine Art informativer Kettenbrief, ein Fakten-Tsunami. Verbreiten Sie diese Email mit einer persönlichen Einleitung in jedem Forum, in sozialen Medien und schicken Sie sie an jeden E-Mail-Empfänger aus Ihrem Adressbuch! Eine Email mit allen Empfängern als Adressat reicht, aber bitte die Adressaten aus Datenschutzgründen „BCC“ (unsichtbar) setzen, also unsichtbar machen. Natürlich können Sie den Link zum Video auch einfach durch Ihren Messenger (Skype, WhatsApp etc.) an alle Ihre Kontakte schicken oder mit Ihrem eigenen Newsletter verteilen.
Ihr
Michael Leitner

Der Aufruf ist deutlich. Volltextübernahmen – über welche Kanäle wohin auch immer – sind (mit Quellverweis) explizit erwünscht! Eine ausführliche Zusammenfassung zum EPG findet sich auch hier:
EPG – Geplanter Impfzwang in der Schweiz! Volksabstimmungsvorlage vom 22.09.2013