Montag, 15. November 2021

Heinz Raschein versus Propagandawalze



HEINZ RASCHEIN VERSUS PROPAGANDAWALZE - INTERVIEW MIT RONALDO GOLDBERGER, Coaching Soziale Medien


Einführungstext von Herrn Goldberger, dem ich zustimme


Es scheint auslaugend zu sein, wenn man ziemlich allein auf weiter Flur befindlich ist, um gegen behördliche Willkürmassnahmen anzukämpfen. Dr. iur. Heinz Raschein, Anwalt und Notar aus dem bündnerischen Scharans, scheut keine Mühe, um dem Anti-Covid-Spuk aus Bundesbern und speziell dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) mit justiziablen Waffen zu parieren. Wer den Kopf aus dem Fenster lehnt, muss auch einstecken.

Es mangelt einem nicht an Gegnern, wenn man behördliche Massnahmen konterkarieren möchte, zumal die Vertreter seines Berufsstandes jene kaum spürbar in Frage stellen. Der Ruheständler Raschein verkroch sich nicht aufs Sofa, und war offensichtlich der Erste, der die Maskentragepflicht überhaupt anfocht. Der Justiz sowie ihren staatlichen Handlangern, die mit der Durchsetzung von Erlassen betraut sind, Paroli zu bieten, kommt angesichts von tausenderlei Auslegungsoptionen diverser Paragraphen, einschliesslich solcher, die - aus der geltend gemachten Not geboten - per Sonderrecht provisorische Gültigkeit erlangten, einem Seiltanz gleich. Die Lethargie breiter Bevölkerungsmassen, die quasi regimetreu den Magistraten der Bundeskuppel von den Lippen lesen, in welcher Form die Covid-Krise solidarisch bewältigt werden solle, ist unübersehbar. Insofern braucht es handfeste Zeichen des Widerstands. Mit der Gründung des Vereins „Wir Menschen“ (wirmenschen.ch) dürfte nun eine Gruppe von Anwälten, die sich um Raschein geschart haben, eine numerisch bedeutsame Klägerschaft der Schweiz  auf der Stufe Bund in Stellung gebracht haben, um „gegen die verfassungswidrigen Corona/Covid-Massnahmen“ zu klagen. Eine erste Klage wegen „irreführender und manipulativer Formulierung des Stimmzettels“ wurde bereits eingereicht. Im Weiteren wird der Bund mit einer negativen Feststellungsklage in Bezug auf die Covid-Massnahmen konfrontiert. Was auch immer dabei herauskommt, wichtig ist das Bekunden von Entschlossenheit, um der Erosion des Rechtsstaates, der zunehmend exekutivlastig regiert, entgegen zu wirken. Sollte das Stimmvolk am 28. November dem verschärften Covid-Gesetz seine Zustimmung nicht verweigern, müsste man in der nächsten Stufe die Hürde der vorsorglicherweise eingereichten eidgenössischen Volksinitiative zur Verhütung einer staatlichen Impfpflicht an der Urne meistern. „Für Freiheit und körperliche Unversehrtheit“ nennt sich die Initiative, die von der „Freiheitlichen Bewegung Schweiz“ lanciert wurde. Die Sammelfrist für die benötigten 100’000 Stimmen dauert bis zum 1. Juni kommenden Jahres. Bis zur Volksentscheidung allerdings vergeht noch geraume Zeit, sodass die aus dem Epidemiegesetz abgeleiteten Sonderregelungen die schweizerische Bevölkerung, unter ihr natürlich insbesondere das aus dem sozialen Leben ausgeschlossene runde Drittel der Ungeimpften, zu piesacken in der Lage wäre. Wenn man den Blick zum benachbarten Österreich, einstens das zur Glückseligkeit verklärte Felix Austria, wendet, dann schaudert es einen: Gut zwei Millionen Ungeimpfter müssen dort fürs Erste während zehn Tagen in den Hausarrest. Dies ist grausliche Weltpremière in punkto Auswahl der Betroffenen. Was das für Implikationen nach sich zieht? Niemand weiss es, ausser die Planer hinter den Kulissen. Womöglich ist sich der Schweizer Souverän nicht wirklich bewusst, wohin die erratische Reise des Ausschlusses von Teilen der Bevölkerung noch hinführen mag. Raschein lässt sich, nicht ganz desillusioniert, von der Vorstellung leiten, notfalls würde sich die gesellschaftliche Spaltung sogar territorial niederschlagen müssen, indem sich die Betroffenen auf ein Gebiet innerhalb der Schweiz zurückzögen, das sich selber verwaltet. Auch die Loslösung des Juras vom Bernischen habe gedauert, bis sie erfolgreich vollzogen wurde.


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