Montag, 18. Juli 2011

Wegschauen wenn ein Verbrechen der NATO in Libyen geschieht?

Noch vor dem 3. Golfkrieg der NATO gegen den Irak gingen allein in Berlin 1 Million Menschen auf die Strasse, um gegen diesen verbrecherischen Krieg zu protestieren.

Warum ist das bei Libyen nicht so?

Wie im Falle Jugoslawiens 1999 benutzen die westlichen Politiker und Medien die Lüge eines angeblichen „Verbrechens der Staatsführung gegen die Zivilbevölkerung“ dazu, um die Meinung der Menschen der jeweiligen Länder zu beeinflussen. Das Einmalige dabei ist, dass auch der UNO-Sicherheitsrat mit der Resolution 1973 scheinbar seine Zustimmung zum NATO-Krieg gegen Libyen gegeben hat, was jedoch nicht der Fall ist!! So schwammig diese Resolution formuliert ist, sie sollte „lediglich“ ein Flugverbot für Flugzeuge Gaddafis sicherstellen, der angeblich einen Teil der Bevölkerung seines Landes attackierte, die mit der Führung der Volks-Dschamahirija nicht einverstanden sind. Allein hinter dieser „Feststellung“ verbergen sich 2 Lügen:

1. Durch die Militäraufklärung aus dem Weltall wurde bewiesen, dass Gaddafi niemals die Zivilbevölkerung seines Landes angegriffen hat! Es wurden lediglich einige Militärdepots in Bengazi, derer sich einige Aufständische (schon zu der damaligen Zeit mit militärischer Unterstützung von NATO-Soldaten, die über die seit Monaten von den vor der Küste stationierten Schiffen ins Land gelangt waren!!) bemächtigt hatten, zerstört, was jede Regierung der Welt in diesem Falle so oder ähnlich praktiziert hätte.

2. Das eigenmächtige und völkerrechtswidrige Eingreifen der NATO in die inneren Angelegenheiten eines Staates, quasi mit dem „Segen“ der UNO, delegitimiert letztere völlig, da die UNO als internationales Organ der Völker für die Friedenserhaltung und nicht für einen Angriffskrieg geschaffen wurde. Auch das Schweigen der UNO zu dem verbrecherischen Verhalten der NATO ist schließlich als Zustimmung zu ihrem Vorgehen zu bewerten !!!

Leider ließen es auch Russland und Kina zu, dass :

    a) nicht einmal der Formalität des Artikel 27 der UNO-Charta bei Verabschiedung der Resolution 1973 Rechnung getragen wurde, der besagt, dass eine Resolution des UN-Sichherheitsrates nur bei Zustimmung aller ständigen Sicherheitsratsmitglieder gültig ist!
    Erinnert sei, dass sich sowohl Russland als auch Kina, der Stimme enthalten hatten!

    b) nachträglich nicht, nachdem offensichtlich geworden war, dass die NATO den UNO- Sicherheitsrat nur als Deckmäntelchen für ihre Bombardements benutzt, Widerspruch gegen die NATO-Bombardements libyscher Städte erhoben wurde!

    c) der vom russischen Präsidenten Medwedjew nach Bengazi geschickte Vertreter Margelow völlig völkerrechtswidrig die Abdankung Gaddafis gefordert hatte.

Jedem halbwegs gebildeten Menschen ist klar, dass zur Souveränität / Unantastbarkeit eines Staates auch die Unantastbarkeit der vom Volk des jeweiligen Landes gewählten Führung gehört. Jeder, der dies aufzuheben fordert, stellt sich außerhalb internationaler Rechtsregularien!! Auch Deutschland, das sich zusammen mit Russland und Kina in der UNO im Falle der Resolution 1973 der Stimme enthalten hatte, stimmt mittlerweile in das gemeinsame Kriegsgeheul der anderen am Kriege beteiligten NATO-Staaten ein und will sogar auf deren Anfragen kriegswichtiges Material zur Verfügung stellen. Das aber ist laut Grundgesetz Artikel 26, Absatz 1 verboten, in dem es heißt: „Handlungen, die geeignet sind und in der Absicht vorgenommen werden, das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören, insbesondere die Führung eines Angriffskrieges vorzubereiten, sind verfassungswidrig. Sie sind unter Strafe zu stellen! Ja, wenn sich sogar die UNO selbst völkerrechtswidrig verhält, wie könnte dann Deutschland zurückstehen? Da muss man doch die Frage  stellen: Wollen wir, die Völker der Welt, das weiterhin zulassen?

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Kommentar von Tlaxcala

In ihrem Artikel bezweifelt Brigitte Queck, dass Gaddafi einen Teil der Bevölkerung Libyens militärisch attackiert hat. Sie behauptet weiterhin, er habe nur vom Ausland eingeschleuste Aufständische angegriffen und nicht die Zivilbevölkerung.

Außerdem behauptet Brigitte Queck indirekt, dass die Führung Libyens vom Volk gewählt wäre, al ob der mit einem Militärputsch an der Macht gekommene Gaddafi, der sich wie Mubarak und Honecker mit über 98% von der Bevölkerung wählen ließ, als gewählter Regierungschef gelten könnte.

Auf beiden Seiten gibt es Berichte, die die andere Seite mit Behauptungen über Angriffe auf die Zivilbevölkerung beschuldigen, sowohl seitens Nato, als auch Gaddafis Truppen. Wahrscheinlich stimmt es auch, dass dies auf beiden Seiten so war. Denn wie könnte es vermieden werden, dass auch die Zivilbevölkerung getroffen wird?

Der autokratisch herrschende Gaddafi hat die protestierende Demonstranten angegriffen und wegsperren lassen. Sein autokratisch und gewaltsames Vorgehen gegen protestierende Rechtsanwälte und Verwandten von Gefangenen macht jede Solidarisierung und Parteinahme für ihn unmöglich.

Auf der anderen Seite der Medaille steht das militärische Eingreifen der Nato, das wie Brigitte Queck zu Recht kritisiert, von der Resolution 1973 nicht gedeckt und daher seitens UNO nicht erlaubt ist. Daher ist auch das Vorhaben der deutschen Regierung, die Nato in ihrem Vorgehen mit Rüstung zu unterstützen, wie Queck kritisiert, falsch.

Aber das völkerrechtswidrige Vorgehen der Nato kritisieren bedeutet nicht, dass wir gleichzeitig die Despoten und Diktatoren, die davon betroffen wären, unterstützen und dabei sie als gewählte Führung ihres Landes bezeichnen müssen.

Quelle:

www.tlaxcala-int.org

Geschrieben von:

Brigitte Queck

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