Auszug:
„Der Bund setzt auch bei der Covid-19-Impfung auf Information und Sensibilisierung. Die Schweizer Bevölkerung soll verständlich und transparent informiert werden. Jede Person soll in der Lage sein, einen gut informierten, persönlichen Impfentscheid zu treffen.
Eine allgemeine Impfpflicht für die Bevölkerung ist in der Schweiz rechtlich grundsätzlich ausgeschlos- sen. Das Epidemiengesetz sieht lediglich vor, dass Bund und Kantone Impfungen bei gefährdeten Be- völkerungsgruppen und bestimmten Personen unter engen Voraussetzungen für obligatorisch erklären könnten («Impfobligatorium» oder «Impfpflicht»). Niemand kann aber gezwungen werden, sich impfen zu lassen (kein «Impfzwang»). Eine Impfpflicht ist seitens Bund nicht vorgesehen.“
Das BAG sagt im oben verlinken Schreiben: Nebenwirkungen nicht alle bekannt, Folgeschäden unbekannt, Schutz vor Ansteckung unklar.
Hauptsache geimpft! :wink:
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