Donnerstag, 29. Oktober 2020

RAT AN DIE ELTERN

Schicken Sie Ihr Kind mit dem von Ihnen und dem Kind unterschriebenen Sach- und Rechtsattest zur Schule, sofern es selbst auch die Maske verweigern will.

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BEWEISSICHERUNG
Wer dieses Dokument nicht aktzeptieren will, wird gebeten, seine/ihre Weigerung auf dem Dokument selbst unterschriftlich zu bestätigen. Heinz nimmt gerne jede rechtliche Beanstandung seiner rechtlichen Ausführungen entgegen.
Verweigert er/sie auch dies, dann bekommt er anderntags von den Eltern einen eingeschriebenen Brief, worin ihm mitgeilt wird, dass er/sie am Kind Gesichtsverhüllungszwang ausgeübt hat.
Das Doppel dieses Einschreibens dient als Beweismittel für eine umgehend einzureichende Strafanzeige wegen Nötigung gem. Art 181. StBG gegen diejenige / denjenigen die Zwangsusübenden.
Ein Muster dafür erscheint demnächst.
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Wenn man die Möglichkeit hat, das Kind selbst zu unterrichten, soll es zuhause bleiben und von den Eltern unterrichtet werden.
Vernetzen Sie sich mit 'ELTERN STEHEN AUF!'
Demnächst erscheinen hier auch Hinweise auf die schulgesetzliche Situation in den Kantonen.
Sollte eine Schule auf einem Unterrichtsobligatorium bestehen, ist Widerstand zu leisten.
Wir werden ein Vollmachtsformular hochladen, mit dem sie auf Wunsch Heinz beauftragen können, Sie und Ihr Kind gegenüber der Schulleitung anwaltlich zu vertreten.
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HABEN SIE MUT!!
Heinz

PDF HIER: https://matrixchange.blogspot.com/2020/10/wie-vorgehen-gegen-die-verscharfte.html

QUELLE:



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