Freitag, 30. Oktober 2020

Verdacht erhärtet: Drosten kein richtiger Doktor

 

Verdacht erhärtet: Drosten kein richtiger Doktor

Unabhängige Recherchen brachten grundlegende Ungereimtheiten zutage

Natürlich sind es freie Medien, welche die brisanten Recherchen in die Öffentlichkeit tragen, obwohl die Frage nach der Dissertation von Virorolge Drosten mehr Fragen als Antworten aufwirft und in der aktuellen Situation atomaren Sprengstoff besässe. Als Beifang ergaben die Recherchen, dass der «Hausvirologe» von Kanzlerin Merkel, Christian Heinrich Maria Drosten, beruflich wie privat mit der reichsten Familie Deutschlands, der Familie Quand eng verwoben ist. Dies ist allein kein Verbrechen, aber im Gesamtkontext zu «Plandemie» typisch. Überall scheinen die Fäden zusammen zu laufen, wo Macht und Einflussnahme am grössten sind.

Suspekt

Der auf Wissenschaftsbetrug spezialisierte Naturwissenschaftler Dr. Markus Kühbacher kommt anhand seiner Nachforschungen zum Schluss, dass Drostens Doktortitel zu Unrecht verliehen wurde, beziehungsweise hätte ihm dieser entzogen werden müssen. Drostens Promotionsschrift war bis zum Sommer 2020 nicht auffindbar. Mit der Popularität Drostens, stieg auch das Interesse an der Promotionsschrift des Virologen, der mit seinem PCR-Test die Welt fest im Griff zu haben scheint. Drosten promovierte im Jahr 2003 im Fachbereich Medizin an der Goethe-Universität Frankfurt und forscht inzwischen als Universitätsprofessor an der Charité in Berlin. Dr. Kühbacher, der Drostens Promotion Anfang April auf Plagiate und andere Ungereimtheiten überprüfen wollte stieß dabei auf Unglaubliches. Bis zum Sommer 2020 war Drostens wissenschaftliche Arbeit in keiner einzigen deutschen Universitätsbibliothek katalogisiert und es gab kein einziges Exemplar dieser Dissertation! Dr. Kühbacher suchte vergeblich in Dutzenden Bibliotheken deutschlandweit.

Kühbacher: «Auffällig ist auch die Tatsache, dass die Dissertationsschrift nicht nur physisch im Bestand der Deutschen Nationalbibliothek und der Universitätsbibliothek Frankfurt fehlte – sie wurde nicht einmal katalogisiert».

Ein Leiter des Archivs der Universität Frankfurt, bestätigte, dass man erst im Sommer 2020 ein Exemplar der Dissertation von der Leiterin des Dekanats des Fachbereichs Medizin an der Universität Frankfurt erhalten habe. Wegen einem angeblichen Wasserschaden sei das Exemplar 17 Jahre im Kellerarchiv des Promotionsbüro gelagert worden.

Die Frage bleibt

Wie konnte der Wasserschaden die Dissertation in sämtlichen Katalogen der Universitätsbibliotheken ausradieren? Und warum hat Drosten «die Welt» Monate lang nach seiner Dissertation suchen lassen? Warum stellte er nicht einfach eine Kopie ins Netzt?

Laut Dr. Kühbacher müsste Drosten der Doktortitel entzogen werden. Denn die Verleihung einer Promotionsurkunde darf erst erfolgen, wenn alle Voraussetzungen für diese Promotion erfüllt worden sind, und das beinhaltet sowohl die fristgerechte Veröffentlichung der Dissertation als auch die Abgabe der Pflichtexemplare. «Der/die Doktorand/in ist verpflichtet, spätestens ein Jahr nach der Disputation (mündliche Prüfung) die Veröffentlichung gemäß Abs. 1 vorzunehmen. Wird die Frist schuldhaft versäumt, so erlöschen alle durch die Prüfung erworbenen Rechte und die Gebühren verfallen.»











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