Sonntag, 1. November 2020

SBB nötigt seine Angestellten Rechtsatteste abzuweisen!

 




Die genannten Tarifinformationen haben für die Personal der SBB (insbesondere Zugbegleiter) keine Gültigkeit. Nur die SBB als Arbeitgeber hat hier Weisungsrecht und den obigen E-Mails ist klar zu entnehmen, dass Zugbegleiter nicht befugt sind, Atteste zu kontrollieren, geschweige denn Sanktionen zu ergreifen.


HIER ATTEST DOWNLOADEN: ER IST GÜLTIG VOR GERICHT!

https://corona-transition.org/wie-vorgehen-gegen-die-verscharfte-maskenpflicht-im-ov



Reto Liechti von der SBB Emailverkehr:









Dr. Barbara Müller's (Kantonsrätin) Antwort an Herrn Liechti der SBB:





Mellenberger Cornelia von der SBB:






Heinz Raschein:
DIE NEUE VERORDNUNG DES BUNDESRATES

SR = Systematische Rechtssammlung des Bundes.

Die neue Verordnung des Bundesrates, welche seit 29. Oktober 2020 in Kraft ist, trägt die SR Nr. 818.101.26.

Entscheidend war für mich, ob Art. 3a Abs. 1 lit b geändert wird, weil darin die Ausnahmegründe von der Maskenpflicht geregelt sind. Es bleibt dabei, dass sowohl medizinische, als auch nicht medizinische Gründe vom Gesichtsverhüllungszwang befreien. Der BR lässt diese Ausnahmen weiterhin zu, weil er weiterhin nicht in die Haftung kommen will.

Damit bleibt mein Attest auch unter der neuen Verordnung bestehen.

HABEN SIE MUT!
Heinz @Heinzraschein


Quelle: @Heinzraschein auf Telegram              https://corona-transition.org/ 



Eine dubiose Organisation, die sich "Alliance Swiss Pass" nennt, hat eine total inakzeptable Mitteilung ins Netz gestellt. Eine Verbindung dieser dubiosen Institution zu den SBB kann vermutet werden, ist aber nicht erwiesen. Wenn diese Mitteilung beachtet werden soll, muss die SBB ihr Einverständnis damit erklären.

Damit würden die SBB aber gegen sämtliche gesetzlichen Vorgaben, Absprachen und schriftlichen Bestätigungen verstossen, welche Frau Dr. Barbara Müller und Dr. Heinz Raschein mit ihnen getroffen haben.

Vom SBB-Generaldirektor erwartet Dr. Heinz Raschein seit Tagen Antwort auf eine eingeschriebene an sie gerichtete Anfrage.

Wer entgegen den bisher festgehaltenen Regeln aus dem Zug gewiesen oder mit der Bahnpolizei konfrontiert werden sollte, soll das hier hochgeladene Schreiben vorweisen. Die SBB hat zugegeben, dass weder sie noch ihre Bahnpolizei ein Wegweisungsrecht haben, dh niemand darf, wenn er ein gültiges Billet und das Attest von Heinz Raschein hat an der Weiterfahrt gehindert oder sonstwie bedroht werden.

Wer aus dem Zug rausgeschmissen werden sollte, der mache umgehend Strafanzeige wegen Nötigung bei der Staatsanwaltschaft.

(Die Anleitung dazu folgt).

🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭 🇨🇭

Liebes SBB-Personal. AUFGEPASST!!!

Ihr werdet zu einer Straftat angestiftet.
Nicht der Vorgesetzte haftet, sondern Ihr!

Es ist eine Frechheit von "Alliance Swiss Pass" sich in die Angelegenheiten der SBB einzumischen und die eigenen Leute in Gefahr zu bringen.

Dr. Barbara Müller + Dr. Heinz Raschein

@heinzraschein 🇨🇭:de:
@heinzrascheinit 🇨🇭:it:
@heinzrascheinfr 🇨🇭:fr:










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