Begründung: Entlastung der Leistungserbringer wegen hoher Fallzahlen.
Corona-Transition erhielt heute ein Schreiben des Luzerner Kantonsarztes Dr. med. Roger Harstall zugespielt. Harstall schreibt unter anderem: «...dass Sie als niedergelassene Ärzte und Ärztinnen die Meldungen zum klinischen Befund zu COVID-19 für ihre ambulanten Praxispatient*innen per sofort nicht mehr melden müssen.»
(Hervorhebung durch den Amtsarzt)
Der Hintergrund:
Das BAG hat heute, 2. November 2020, seine Meldekriterien geändert (siehe PDF-Volltext ganz unten). Die neuen Regeln gelten schweizweit.
Kommentar der Redaktion: Damit entzieht sich das BAG selbst die Grundlage für eine qualifizierte Beurteilung der epidemiologischen Gesamtsituation in der Schweiz. Denn wenn alle Patienten mit einer möglichen Covid-19-Erkrankung, die sich ambulant behandeln lassen und davon genesen, nicht mehr erfasst werden, so kann über die – zwar schon seit langem bestrittene – «Gefährlichkeit» des Virus gar keine Aussage mehr gemacht werden.
Was zudem im BAG-Dokument auffällt: Der PCR-Test wird tatsächlich als «Goldstandard» bezeichnet. Nichts könnte von der Wahrheit weiter entfernt sein! (Wir berichteten mehrfach).
Quelle:
BAG: Meldesysteme Infektionskrankheiten - 2. November 2020
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