Auch
das oberste Gericht in Lausanne/Schweiz hat gerade erst bestätigt:
Wer eine kostspielige Krankheit hat, der muss nicht mehr unter allen
Umständen behandelt werden. Im Zweifelsfall für die Krankenkasse.
Das System wird gerade auch auf Deutschland übertragen.
Die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat bei den Bürgern einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die Schweizer Grundversicherung muss Behandlungen künftig nur noch dann bezahlen, wenn diese »wirtschaftlich« sind. Ein Missverhältnis zwischen Heilerfolg und wirtschaftlichem Aufwand könne sich der Schweizer Staat nicht mehr leisten, so die Richter. Und deshalb müsse künftig im Einzelfall genau geprüft werden, ob die medizinische Errettung eines Menschenlebens auch wirtschaftlich sinnvoll sei. Der Kostenfaktor Patient und dessen Behandlung wird in Lebensjahren abgerechnet und bezahlt.
Die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts hat bei den Bürgern einen Sturm der Entrüstung hervorgerufen. Die Schweizer Grundversicherung muss Behandlungen künftig nur noch dann bezahlen, wenn diese »wirtschaftlich« sind. Ein Missverhältnis zwischen Heilerfolg und wirtschaftlichem Aufwand könne sich der Schweizer Staat nicht mehr leisten, so die Richter. Und deshalb müsse künftig im Einzelfall genau geprüft werden, ob die medizinische Errettung eines Menschenlebens auch wirtschaftlich sinnvoll sei. Der Kostenfaktor Patient und dessen Behandlung wird in Lebensjahren abgerechnet und bezahlt.
Auch
in Deutschland müssen die gesetzlichen Krankenversicherungen sparen.
Darunter könnte künftig nach noch geheimen Plänen etwa die
Versorgung von Frühgeborenen und von Todkranken leiden. Die
Bundesregierung prüft jedenfalls finanzielle
Einsparungsmöglichkeiten in den gesetzlichen Krankenversicherungen,
die viele Bürger derzeit wohl noch für einen üblen Scherz halten
werden. Ein Institut hat den Auftrag bekommen, Unglaubliches zu
erarbeiten: Eine Liste mit Krankheiten, wer wann nicht mehr behandelt
werden darf. Man stellt jetzt allen Ernstes die Frage, ob man bei
schwer erkrankten Menschen künftig noch teure medizinische
Behandlungen zur Lebensverlängerung finanzieren muss.
Dazu
noch ein sehr interessanter Vortrag von Harr Heutschi aus der
Schweiz. Ihr konnte diese Einsparungen direkt an seinem Leben
verbuchen, bzw. das Leben seiner Eltern und dann seins. Ein ziviler
Bürger zeigt der Bundesrätin, dazumal noch Dreifuss, dass die AHV-
Kasse von nun an von "Bankstern" an der Börse gehandelt
wird
Heutschi
bezahlte mit dem Leben seiner Eltern und ihm geht es auch nicht
gerade überragend.
Wir
werden von Tag zu Tag verarscht!
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