Heute in einem Monat wird George W. Bush nach Genf reisen. Eigentlich wären die Schweizer Behörden verpflichtet, dann Bush zu verhaften. Denn die Bundesanwaltschaft ist gemäss neu in Kraft getretener Gesetze verpflichtet, mutmassliche Kriegsverbrecher bei Einreise in der Schweiz festzunehmen.
Und mit einer hängigen Klage am Internationalen Gerichtshof in Den Haag gilt Bush als solcher. Und nicht nur er.
Vor gut einem Jahr hat Professor Francis A. Boyle von der juristischen Fakultät der University of Illinois bei der Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs in Den Haag gegen George W. Bush, Dick Cheney, Don Rumsfeld und andere führende Vertreter der Bush-Administration Klage wegen Kriegsverbrechen und anderen konkreten Verbrechen eingereicht. Die Angeklagten verstossen mit ihren Schandtaten gegen das Statut von Rom. Da die Schweiz das Statut von Rom ratifiziert hat, ist die Bundesanwaltschaft seit dem 1. Januar 2011 verpflichtet, mutmassliche Kriegsverbrecher bei der Einreise festzunehmen und das Verfahren zu eröffnen.
Gute Gelegenheit wäre am 12. Februar, wenn der ehemalige US-Präsident nach Genf reist. Eingeladen wurde George W. Bush von der jüdischen Organisation Keren Hayesod, die Büros in 60 Ländern betreibt.
Ziemlich sicher wird Simonetta Sommaruga aber zu feige sein, das Gesetz an George W. Bush anzuwenden. Wetten?
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