Freitag, 16. Oktober 2020

VERTRAULICHE VORINFORMATION DES GESUNDHEITSAMTES GRAUNBÜNDEN

 







































LÖSUNG:

Gesetzeslage zur Maskenpflicht (Schweiz)

1. Art. 28 ZGB Persönlichkeitsschutz steht über jeder bundesrätlichen Notverordnung

Bundesgesetze brechen Verordnungen (Lex superior derogat legi inferiori).
2. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, wem gegenüber irgendwelche "Nachweispflichten"
bestehen sollen und wer zur Einforderung eines solchen Nachweises berechtigt sein soll ( Zugpersonal wohlweislich nicht aufgeführt, weil nicht vereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz).
3. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, woraus solche "Nachweispflichten" bestehen sollen. Also genügt der Ausdruck dieses Rechtsgutachtens rechtsstaatlich eindeutig als Nachweis besonderer Gründe. Der Vorweisende hat alles getan, um die verlangten Nachweise im Rahmen der Gesetzeslage (ZGB) zu erbringen.
4. Das Personal im Zug oder Laden hat keinerlei Rechtsgrundlagenach Nachweisen zu fragen. Tut es dies trotzdem, macht es sich der Missachtung von Art. 28 ZGB schuldig. Da die bundesrätliche Verordnung diesen Artikel missachtet, ist sie ungültig nichtig und unbeachtlich. Dieses Personal einschliesslich Sicherheitsfunktionäre hat auch keinerlei gültige Rechtsgrundlage, zum Verlassen des Verkehrsmittels aufzufordern, solange ein Billet vorhanden ist (Personenbeförderungsgesetz).
Kann ziviel- und strafrechtlich belangt werden und muss seine Personalien angeben.
5. Der/die Vorweisende macht gestützt auf die untenstehenden Studien medizinische Gründe der Unwirksamkeit der Schädlichkeit und Gewissensgründe geltend. Das genügt nach der bisherigen Verordnungsfassung, die obendrein wegen Verstosses gegen Art. 28 ZGB nichtig ist.

Wir sind ALLE Veranstalter. Jeder für sich und alle miteinander.

Umgang mit der Firma Polizei

1. Du verlangst zuallererst den Dienstausweis, den Personalausweis und die Versicherungsnummer seiner privaten Diensthaftpflichtversicherung vom Polizisten, dieser muss Vor- und Nachname enthalten.
2. Auf alle Fragen antwortest Du freundlich und bestimmt: "Ich beantworte keine Fragen".
Jeder Deiner Aussagen wird geprüft (das braucht Zeit) und gegen Dich verwendet.
3. Auf die Frage "Haben Sie es verstanden", antwortest Du freundlich und bestimmt:
"Ich habe Sie gehört, aber nicht verstanden." (Damit unterwirfst (understand) Du dich nicht)
4. Zeige niemals Deinen Personalausweis oder Pass. Den lässt Du am besten zuhause.
5. Wenn Du nach der Identifikation gefragt wirst: Sie dürfen Dich nicht identifizieren und Du tust es auch nicht. Denn damit entrechtest Du Dich. Du bist weder flach, noch vergilbt, noch aus Plastik oder Karton. Du bist nicht ein Bild und nicht eine Sache!
6. Gib nie Deinen Ausweis (wenn überhaupt) im besten Fall dürfen sie ihn sehen.
7. Frage: "Wo haben Sie den Auftrag?" Den müssen sie zeigen. Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.
8. Frage: "Sind Sie im Dienst?" Haben Sie die Verfügungsgewalt?" und falls sie das behaupten: Lass sie das nachweisen.
Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.

Hinweise:


  • Polizei ist die Exekutive - sie haben also keine Entscheidungsgewalt
  • Die Polizisten stehen in der unlimitierten privaten Haftung



(Hier das Dokument zum Ausdruck:)













































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