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Mittwoch, 24. März 2021

Mangels klarer gesetzlicher Grundlage eingestellt.

 In Hinwil wurde nun ein Fall bekannt, indem jemand seine Maske nicht anziehen wollte und verzeigt wurde. Dieser Mensch ging vor Gericht und lag im Recht. Laut diesem Dokument wurde eine Einstellungsverfügung eingeleitet: Mangels klarer gesetzlicher Grundlage eingestellt.

1. Die Strafuntersuchung wird eingestellt.
2. Die Gebühren und Auslagen werden auf die Staatskasse genommen.
3..... siehe Dokument...

Unterzeichnet vom Statthalteramt Hinwil:

Der Krieg wird mit kleinen Schlachten gewonnen!



Donnerstag, 29. Oktober 2020

RAT AN DIE ELTERN

Schicken Sie Ihr Kind mit dem von Ihnen und dem Kind unterschriebenen Sach- und Rechtsattest zur Schule, sofern es selbst auch die Maske verweigern will.

🇨🇭
BEWEISSICHERUNG
Wer dieses Dokument nicht aktzeptieren will, wird gebeten, seine/ihre Weigerung auf dem Dokument selbst unterschriftlich zu bestätigen. Heinz nimmt gerne jede rechtliche Beanstandung seiner rechtlichen Ausführungen entgegen.
Verweigert er/sie auch dies, dann bekommt er anderntags von den Eltern einen eingeschriebenen Brief, worin ihm mitgeilt wird, dass er/sie am Kind Gesichtsverhüllungszwang ausgeübt hat.
Das Doppel dieses Einschreibens dient als Beweismittel für eine umgehend einzureichende Strafanzeige wegen Nötigung gem. Art 181. StBG gegen diejenige / denjenigen die Zwangsusübenden.
Ein Muster dafür erscheint demnächst.
🇨🇭
Wenn man die Möglichkeit hat, das Kind selbst zu unterrichten, soll es zuhause bleiben und von den Eltern unterrichtet werden.
Vernetzen Sie sich mit 'ELTERN STEHEN AUF!'
Demnächst erscheinen hier auch Hinweise auf die schulgesetzliche Situation in den Kantonen.
Sollte eine Schule auf einem Unterrichtsobligatorium bestehen, ist Widerstand zu leisten.
Wir werden ein Vollmachtsformular hochladen, mit dem sie auf Wunsch Heinz beauftragen können, Sie und Ihr Kind gegenüber der Schulleitung anwaltlich zu vertreten.
🇨🇭
HABEN SIE MUT!!
Heinz

PDF HIER: https://matrixchange.blogspot.com/2020/10/wie-vorgehen-gegen-die-verscharfte.html

QUELLE:



Freitag, 23. Oktober 2020

Wie vorgehen gegen die verschärfte Maskenpflicht im öV?

 Veröffentlicht am 20. August 2020 von Red.

Von Dr. iur Heinz Raschein

Seit kurzem gilt eine verschärfte Maskenpflicht im öV. Es braucht nicht mehr nur besondere Gründe, sondern einen „Nachweis“ dafür (Art. 3a). Die Änderungsgeschichte wurde heimtückisch versteckt, wo sie nach bisheriger Rechtslage im Internet kenntlich gemacht werden müsste. Lange habe ich in der SR und AS - Herleitungsplattform recherchiert (SR=systematische, AS=amtliche Rechtsammlung). Für die Neuerung gibt es keine Begründung. (Hier die undurchsichtige Chronologie der Änderungen)

Ich habe mir heute eine halbe Stunde telefonische Warteschlangen BAG angetan, um keine Auskünfte zu erhalten. Meine Frage war, wem gegenüber bestehen Nachweispflichten und wie lassen sich solche mit dem Persönlichkeitsschutz von Art. 28 ZBG vereinbaren?
Kann der BR jetzt neuerdings einfach das ZGB von 1912 aushebeln?

Vorläufig empfehle ich vor diesem Hintergrund, dieses Schreiben auszudrucken, im öV mitzuführen und als "besondere Gründe“ vorzuweisen unter Berufung auf meine bisher fruchtlosen Recherchen.

Da die Verwaltung nicht hilft, gilt die Gesetzeslage:

1. Art. 28 ZGB (Persönlichkeitsschutz) steht über jeder bundesrätlichen Notverordnung. Bundesgesetze brechen Verordnungen (Lex superior derogat legi inferiori).

2. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, wem gegenüber irgendwelche „Nachweispflichten“ bestehen sollen und wer zur Einforderung eines solchen Nachweises berechtigt sein soll (Zugpersonal wohlweislich nicht aufgeführt, weil nicht vereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz).

3. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, woraus solche „Nachweispflichten" bestehen sollen. Also genügt der Ausdruck dieses Rechtsgutachtens rechtsstaatlich eindeutig als Nachweis besonderer Gründe. Der Vorweisende hat alles getan, um die verlangten Nachweise im Rahmen der Gesetzeslage (ZGB) zu erbringen.

4. Das Zugpersonal hat keinerlei Rechtsgrundlage, nach Nachweisen zu fragen. Tut es dies trotzdem, macht es sich der Missachtung von Art. 28 ZGB schuldig. Da die bundesrätliche Verordnung diesen Artikel missachtet, ist sie ungültig, nichtig und unbeachtlich. Dieses Personal einschliesslich Sicherheitsfunktionäre hat auch keinerlei gültige Rechtsgrundlage, zum Verlassen des Verkehrsmittels aufzufordern, solange ein Billet vorhanden ist (Personenbeförderungsgesetz). Es kann zivil- und strafrechtlich belangt werden und muss seine Personalien angeben.

5. Der/die Vorweisende macht gestützt auf die untenstehenden Studien medizinische Gründe der Unwirksamkeit, der Schädlichkeit und Gewissensgründe geltend. Das genügt nach der bisherigen Verordnungsfassung, die obendrein wegen Verstosses gegen Art. 28 ZGB nichtig ist.

Rechtsgutachten mit vielen Quellen zu Studien

Dr.iur. Heinz Raschein
Rechtsanwalt und Notar
Sterna 25, 7412 Scharans 081 630 08 05 M: 079 620 40 14
heinz.raschein@spin.ch

Dokumente

Dienstag, 8. September 2020



Der Schweizerische Bundesrat hat mit der umstrittenen Notstandsverordnung wegen Covid-19 garantierte Grundrechte der Bürger massiv eingeschränkt. Der Rechtsanwalt und Notar im Teilruhestand, Dr. iur. Heinz Raschein, wirft dem Bundesrat wegen unwissenschaftlicher Beurteilung im Zuge der Massnahmen das FEHLEN DER VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT und FEHLENDE BEWEISLAST vor und er hegt den VERDACHT, DASS FREMDE MÄCHTE EINFLUSS auf die UNRECHT-SETZUNG DER SCHWEIZ NEHMEN.
Er traut dem Bundesrat nicht mehr - und er ist damit nicht allein....

Montag, 7. September 2020

Gesetzeslage zur Maskenpflicht (Schweiz)

1. Art. 28 ZGB Persönlichkeitsschutz steht über jeder bundesrätlichen Notverordnung

Bundesgesetze brechen Verordnungen (Lex superior derogat legi inferiori).
2. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, wem gegenüber irgendwelche "Nachweispflichten"
bestehen sollen und wer zur Einforderung eines solchen Nachweises berechtigt sein soll ( Zugpersonal wohlweislich nicht aufgeführt, weil nicht vereinbar mit dem Personenbeförderungsgesetz).
3. Die Verordnung sagt nichts darüber aus, woraus solche "Nachweispflichten" bestehen sollen. Also genügt der Ausdruck dieses Rechtsgutachtens rechtsstaatlich eindeutig als Nachweis besonderer Gründe. Der Vorweisende hat alles getan, um die verlangten Nachweise im Rahmen der Gesetzeslage (ZGB) zu erbringen.
4. Das Personal im Zug oder Laden hat keinerlei Rechtsgrundlage, nach Nachweisen zu fragen. Tut es dies trotzdem, macht es sich der Missachtung von Art. 28 ZGB schuldig. Da die bundesrätliche Verordnung diesen Artikel missachtet, ist sie ungültig nichtig und unbeachtlich. Dieses Personal einschliesslich Sicherheitsfunktionäre hat auch keinerlei gültige Rechtsgrundlage, zum Verlassen des Verkehrsmittels aufzufordern, solange ein Billet vorhanden ist (Personenbeförderungsgesetz).
Kann ziviel- und strafrechtlich belangt werden und muss seine Personalien angeben.
5. Der/die Vorweisende macht gestützt auf die untenstehenden Studien medizinische Gründe der Unwirksamkeit der Schädlichkeit und Gewissensgründe geltend. Das genügt nach der bisherigen Verordnungsfassung, die obendrein wegen Verstosses gegen Art. 28 ZGB nichtig ist.

Wir sind ALLE Veranstalter. Jeder für sich und alle miteinander.

Umgang mit der Firma Polizei

1. Du verlangst zuallererst den Dienstausweis, den Personalausweis und die Versicherungsnummer seiner privaten Diensthaftpflichtversicherung vom Polizisten, dieser muss Vor- und Nachname enthalten.
2. Auf alle Fragen antwortest Du freundlich und bestimmt: "Ich beantworte keine Fragen".
Jeder Deiner Aussagen wird geprüft (das braucht Zeit) und gegen Dich verwendet.
3. Auf die Frage "Haben Sie es verstanden", antwortest Du freundlich und bestimmt:
"Ich habe Sie gehört, aber nicht verstanden." (Damit unterwirfst (understand) Du dich nicht)
4. Zeige niemals Deinen Personalausweis oder Pass. Den lässt Du am besten zuhause.
5. Wenn Du nach der Identifikation gefragt wirst: Sie dürfen Dich nicht identifizieren und Du tust es auch nicht. Denn damit entrechtest Du Dich. Du bist weder flach, noch vergilbt, noch aus Plastik oder Karton. Du bist nicht ein Bild und nicht eine Sache!
6. Gib nie Deinen Ausweis (wenn überhaupt) im besten Fall dürfen sie ihn sehen.
7. Frage: "Wo haben Sie den Auftrag?" Den müssen sie zeigen. Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.
8. Frage: "Sind Sie im Dienst?" Haben Sie die Verfügungsgewalt?" und falls sie das behaupten: Lass sie das nachweisen.
Jeder der etwas behauptet ist nachweispflichtig.

Hinweise:


  • Polizei ist die Exekutive - sie haben also keine Entscheidungsgewalt
  • Die Polizisten stehen in der unlimitierten privaten Haftung



(Hier das Dokument zum Ausdruck:)






















Nicht das Virus startet die 2. Welle, sondern der Bundesrat



Maskenpflicht sei dringend, sagt Bern. Effektiv aber ist Pandemie vorbei. Notrecht für Virus, das nicht derart gefährlich ist.


Dank Tests in nie dagewesenem Ausmass steigen die „Fallzahlen“. Der Bundesrat aktiviert seine Notrechts-Kompetenzen und verfügt die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Gleichzeitig liegt der Anteil der Covid-19-Fälle bei verschwindenden 0,2 Prozent der Hospitalisierungen. Die befürchtete zweite Welle beginnt mit Statistiken und Massnahmen, die mit dem medizinischen Geschehen kaum noch etwas zu tun haben.

Freitag, 4. September 2020

Netzfund: Bundesrat, Masken und Pressekonferenzen



Wdchur auf Telegram: https://t.me/s/wdchurschweiz Der schweizer Bundesrat trichterte uns monatelang ein: Masken helfen nicht. Warum werden soviel Masken produziert die niemand will? Bilde eine Nachfrage nach dem Produkt: Es werden in immer mehr Orten und Kantonen Masken zur Pflicht. Und somit verdient jemand kräftig an der „Krise“

Sonntag, 9. August 2020

Gerhard Ulrich über Schweizer Korruption und globale Seilschaften



Dr. Katherine Horton interviewt den Schweizer Anti-Korruption Aktivisten Gerhard Ulrich der die Kriminalität der Schweizer Gerichte und des Europäischen Gerichtshofs über 20 Jahre mit knallharten Beweisen und detaillierten Akten über Richter und Staatsanwälte enthüllt hat. Gerhard Ulrich steht kurz davor am 8. September 2020 von der korrupten Schweizer Justiz verurteilt zu werden, die ihn wegen "übler Nachrede" auf über ein Jahr im Gefängnis einsperren will. =============================== LINKS =============================== Gerhard Ulrich 2000-2015 - Swiss Despots Watch http://swiss-despots.watch/ Gerhard Ulrich 2016-2020 - Word Corruption Info http://www.worldcorruption.info/ulric... ACHTUNG: Diese Internetseite wird durch den Schweizer Staat illegal beblockt!!! Internetnutzer in der Schweiz müssen einen Proxy mit IP Adresse im Ausland benutzen, z.B. FoxyProxy oder https://kproxy.com/ Gerhard Ulrich's Buch und Aufnahme der kreischenden Richter nach der Entblössung des Freimaurer Komplotts bei der Verhandlung gegen Gerhard Ulrich wegen "Ehrverletzung" https://stop007.org/home/court-cases-... Bestellen des Buches von Gerhard Ulrich: Der entlarvte "Rechtsstaat" Email an: info@trial-watch.com Liste der evaluierten Richter http://www.worldcorruption.info/evalu... Helen Keller des Europäischen Gerichtshofs (PDF) http://www.worldcorruption.info/index... Schweizer Richter Schneider anscheinend mit CHF 390'000 bestochen http://www.worldcorruption.info/index... Medienkorruption in Amerika https://swprs.org/das-american-empire... Medien Korruption in Deutschland https://swprs.org/netzwerk-medien-deu... Medien Korruption in der Schweiz https://swprs.org/netzwerk-medien-sch... Bank for International Settlements https://en.wikipedia.org/wiki/Bank_fo... World Economic Forum https://en.wikipedia.org/wiki/World_E... Banker Ronald Bernard entblößt das satanistische Morden der Banken Elite https://www.youtube.com/watch?v=SHVkQ... Ronald Bernard vor dem "International Tribunal for Natural Justice" (Englisch) https://www.youtube.com/watch?v=fT9Ip...

Donnerstag, 26. März 2020

Netzfund: Brief an einen Freund (Schweiz).

Netzfund: Brief an einen Freund (Schweiz).

Leider hat diese ganze Grippe-Hysterie alles lahmgelegt. Ich habe kein Einkommen mehr bis Ende Juni, und wie es nachher weitergeht ist auch äusserst fraglich. Ich habe zwar Kurzarbeit angemeldet, aber ob, wieviel und wann da was kommt ist genauso fraglich. Auch ich habe alles heruntergefahren und sämtliches (bisschen) Geld was ich noch habe, zusammengekratzt. Es werden keine Investitionen mehr gemacht und Ausgaben wenn möglich vermieden. Mit dem bisschen was ich habe, kann ich mich maximal 3 Monate über Wasser halten, wenn ich alles auf maximale Sparflamme stelle. Und dabei gehts mir sogar noch gut im Vergleich zu anderen. Wenn sich danach die Situation nicht drastisch zum positiven wendet, wird’s haarig. Und genau auf dieses Szenario stelle ich mich ein. Wir beide wissen, dass die Behörden/Staat/Regierung usw. sich nicht um den kleinen Pöbel-Bürger kümmern werden. Wenn’s Hart auf Hart kommt, werden sie nur für sich schauen. Alles andere kommt „halt - Pech ghaa“ unter die Räder. Wer darauf vertraut, dass die Behörden das schon alles zu unserem Wohle regeln werden, dem ist beim besten Willen nicht mehr zu helfen.

Mittwoch, 19. Dezember 2018

Unfassbar – Kindesschutzbehörde bei Kindesentführung erwischt!


Jan Walter
Seit gut einem Jahr engagiert sich Sarah Beeler, eine alleinerziehende Mutter aus Zürich, aktiv für Eltern, deren Kinder unrechtmässig oder zumindest unter zweifelhaften Umständen von der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) fremdplatziert wurden. Zu Beginn ging es ihr primär darum, den Opfern eine moralische Unterstützung zu bieten, doch realtiv bald erkannte sie, dass die KESB Teil einer Schattenorganisation ist, die systematisch auf Familien losgeht, um sich Kinder und Privateigentümer unter den Nagel zu reissen. Am 7. Dezember passierte das Unfassbare, als ihr Sohn im Schulhaus Lachenzelg (ZH) begründungslos von der KESB abgeführt wurde. Sie weiss bis heute nicht wo er aufgehalten wird und ihr wurde jeglichen Kontakt zu ihm verwehrt.
Das Ausmass des Skandals, den Sarah Beeler durch ihr Engagement zufälligerweise aufdeckte, ist vergleichbar mit der Enthüllung des FISA-Memos, das am 18. Januar 2018 in den USA veröffentlicht wurde und eine Verschwörung zwischen dem FBI, amtierenden Politikern und dem Justizministerium beschreibt.

Freitag, 16. Februar 2018

„SRF-Skandal-Arena“ zu „No Billag“ (5 Unausgewogenheiten)


Die so genannte No-Billag-Initiative zur Abschaffung der Zwangsgebühren hat bei der Schweizer Radio- und Fernsehgesellschaft SRG einen Sturm ausgelöst, denn es stehen für sie jährlich 1,235 Milliarden Schweizer Franken auf dem Spiel. ✓ http://www.kla.tv/11906 Olivier Kessler, Initiant und Co-Präsident der No-Billag-Initiative, war Gast bei der politischen Diskussionssendung „Arena“ und spricht von eklatanter Verletzung der Verfassungsbestimmung für freien Journalismus seitens der SRG. Kla.TV ist diesem Vorwurf nachgegangen und ist dabei auf fünf Unausgewogenheiten gestoßen… WICHTIGER HINWEIS: Solange wir nicht gemäss der Interessen und Ideologien des Westens berichten, müssen wir jederzeit damit rechnen, dass YouTube weitere Vorwände sucht um uns zu sperren. Vernetzen Sie sich darum heute noch internetunabhängig! http://www.kla.tv/vernetzung Sie wollen informiert bleiben, auch wenn der YouTube-Kanal von klagemauer.tv aufgrund weiterer Sperrmassnahmen nicht mehr existiert? Dann verpassen Sie keine Neuigkeiten: http://www.kla.tv/news von dd. Quellen/Links:

Freitag, 13. Oktober 2017

Schweizer Staats-TV: Zwangsgebühren für US/NATO-Propaganda!



September 2017: ☛ Das Schweizer Volk hat es in der Hand ob es zukünftig weiter für US/NATO-Propaganda bezahlen will. ☚ Aber nicht nur das zwangsfinazierte Schweizer Staatsfernsehen wird von den US/NATO-Netzwerken beeinflusst. ☛ Das Netzwerk der Schweizer Medien: http://bit.ly/2jvdEOw ☛ SRF: Die Propaganda-Analyse: http://bit.ly/2x3xmGJ ☛ Ankunft Bundesrätin Doris Leuthard bei Bilderberg:http://bit.ly/2h72yP5 ☛ Bundesrätin Doris Leuthard: http://bit.ly/2yewHA8 Lukas Reimann fordert ein Ja zur No-Billag-Initiative:http://bit.ly/2x41YI6 NO BILLAG: http://bit.ly/2jwVTyz

Mittwoch, 26. Juli 2017

Die Abrechnung mit CSS-Krankenkassen Mitarbeitern

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Das nachfolgende Mail vom 25.7.2017 zum o.e. Titel – Ein Mann, welcher seit einem Monat im Wald lebte, kehrte in die Stadt Schaffhausen zurück, ausgerüstet mit einer Kettensäge, um mit Mitarbeitern der Krankenkasse CSS abzurechnen, da sie ihm (seiner Meinung nach) seine Existenz ‘zerstört’ hatten. – ARTIKEL NZZ.ch –
Das nachfolgende Mail vom 25.7.2017 zum o.e. Thema z.K. Es ging an:

Samstag, 25. Februar 2017

Freitag, 21. Oktober 2016

Detaillierte Analyse der Schweizer Medien entlarvt die Propaganda­methoden im Syrien-Konflikt


Ein Blick über die Grenzen fördert auch in der Schweiz die gleichen Lügen, Informationsunterdrückungen und Propagandamethoden im Zusammenhang mit dem geopolitisch bedeutenden Syrien-Konflikt zutage, die wir hier in Deutschland tagtäglich beobachten. Die mediale Gleichschaltung der Staats- und Konzernmedien im Einflussbereich des US-Imperiums ist so umfassend, dass man von orwellschen Dimensionen sprechen muss.

Mittwoch, 21. September 2016

Wer braucht schon Zentralbanken? Alternatives Geld in der Schweiz




Wer in Genf an einem Bankomat Geld abheben möchte, hat immer die Wahl zwischen Schweizer Franken und dem Euro. Doch neben dem Franken und dem Euro gibt es seit kurzem auch eine dritte Währung in Genf: Den Léman.

In Zeiten von Austerität, Globalisierung und Neoliberalismus wird die Ungleichheit zwischen Arm und Reich immer größer. Das hat auch mit dem Geldsystem zu tun. Weil eine Gruppe engagierter Menschen in der Schweiz es nicht dabei belassen wollte, sich darüber nur zu beklagen gründeten sie 2015 eine eigene Währung und tauften diese Léman. Das Regiogeld ist nach ökologischen, ethischen und solidarischen Grundprinzipien ausgerichtet und soll vor allem kleinen und mittelständischen Gewerbetreibenden dienen. Zudem sollen die Bürger demokratisch ihr Geld organisieren können. Nur ein Jahr danach akzeptieren immer mehr Geschäfte in Genf und den anliegenden Gemeinden die neue Währung. Antonin Calderon, Sozioökonom und Sprecher des Projekts, erklärt die Idee hinter dem alternativen Geld. Mehr auf unserer Webseite: https://deutsch.rt.com/

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RT Deutsch nimmt die Herausforderung an, die etablierte deutsche Medienlandschaft aufzurütteln und mit einer alternativen Berichterstattung etablierte Meinungen zu hinterfragen. Wir zeigen und schreiben das, was sonst verschwiegen oder weggeschnitten wird. RT - Der fehlende Part.

Mittwoch, 13. April 2016

Ist ein Grundeinkommen finanzierbar? JA ABSTIMMEN :)

Allerdings! Wir müssen uns nur vergegenwärtigen, dass wir erstens ja auch schon heute alle Menschen in unserem Land ernähren und dass zweitens alle zur Zahlung eines bedingungslosen Grundeinkommens erforderlichen Geldströme schon heute fließen.
Das Grundeinkommen ist nicht mehr Geld. Es ist kein zusätzliches Einkommen. Es geht nur darum den Sockel aller Einkommen bedingungslos zu machen. Nicht Geld wird umverteilt, sondern Macht. Es geht um mehr Selbstbestimmung.
Schon heute verfügt die große Mehrheit der Menschen über ein Einkommen in Höhe des Grundeinkommens und darüber. Da das Grundeinkommen die Transferleistungen und Erwerbseinkünfte in seiner Höhe ersetzt, ändert sich für diese Menschen nichts an der Höhe des Einkommens. Kaum jemand liegt mit seinem Einkommen deutlich unter dem Grundeinkommensbetrag. Wenn doch, ist es eine sinnvolle Investition, sie auf ein Einkommensniveau zu bringen, welches ein menschenwürdiges Dasein erlaubt.
Die Finanzierung des Grundeinkommens ist gewährleistet, da das Grundeinkommen kein zusätzliches Einkommen ist. Es übernimmt seinen Betrag aus den heutigen Erwerbseinkommen, sowie den staatlichen und privaten Transfereinkommen.



Die Finanzierung ist keine Frage zusätzlichen Geldes, sondern der Umwandlung des heute bedingten Grundeinkommensanteils in einen bedingungslosen. Die Berechnungen des Bundesrates waren bisher unvollständig, weil sie diese Umwandlung von Erwerbseinkommen zu Grundeinkommen ausblenden! Am 11. März 2016 hat das Bundesamt für Sozialversicherungen neue Hintergrunddokumente veröffentlicht, welche diesen Umstand einbeziehen.

Dienstag, 9. Juni 2015

EU-Beitrittsgelüste des Bundesrats


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In einem Bericht offenbart der Bundesrat seine wahren Absichten in Bezug auf die Beziehungen zur EU. Er ist bereit, die Unabhängigkeit der Schweiz zu opfern und die Selbstbestimmung aufzugeben – und handelt dabei nicht ganz uneigennützig.

Am 5. Juni veröffentlichte der Bundesrat einen Bericht mit dem Titel «Freihandelsabkommen mit der EU statt bilaterale Abkommen», den er im Auftrag des Ständerates verfasst hatte. Mit beschönigenden Worthülsen versucht der Bundesrat darin, die Öffentlichkeit davon zu überzeugen, dass eine politische Anbindung an die EU für die Schweiz vorteilhafter wäre als eine rein wirtschaftliche Öffnung in Form eines umfassenden Freihandelsabkommens. Damit entpuppt sich der Bundesrat nicht nur als extrem kurzsichtig, sondern zeigt auch, dass er dazu bereit ist, seine persönlichen Interessen skrupellos gegen die Interessen des Volks durchzusetzen.
Im Papier favorisiert der Bundesrat die «Rechtsharmonosierung» – er meint damit die automatische Übernahme von EU-Recht – gegenüber einem umfassenden Freihandelsabkommen, welches Marktzugangserleichterungen anstreben würde. «Rechtsharmonisierung ermöglicht eine Teilnahme am EU-Binnenmarkt, welche im Rahmen eines Freihandelsabkommens nicht möglich ist», schreibt der Bundesrat etwa. Er begründet seine Präferenz hauptsächlich damit, dass im Bereich der technischen Handelshemmnisse für Industriegüter nicht gewährleistet sei, «dass Produkte, die in der Schweiz und in der EU vermarktet werden, den gleichen Anforderungen unterliegen und eine einzige Konformitätsprüfung für beide Märkte genügen würde».

Preisgabe der Selbstbestimmung

Tatsächlich wäre dies im Fall einer nicht-automatischen Anpassung des Schweizer Rechts an das EU-Recht «nicht gewährleistet». Dafür behielte sich die Schweiz aber die Freiheit vor, je nach Interessenlage zu entscheiden, welche Gesetzesanpassungen sie mitmachen will und welche nicht. Einzig wegen potenziellen Ungleichheiten im Ergebnis für eine politische Unterwerfung und erzwungene Anpassung an EU-Normen zu appellieren, ist etwa ähnlich absurd, wie wenn man dafür einstehen würde, dass in Zukunft ein allwissender Staat für die Bürger den Ehe-Partner auswählen soll, um zu «gewährleisten», dass wir mit unserem Lebensgefährten möglichst die gleichen Ansichten und Einstellungen teilen. Auch wenn ein eigenständiger Weg nicht immer der einfachste sein muss: Welcher Troll würde schon freiwillig das Selbstbestimmungs-Recht und das Recht auf die freie Wahl aufgeben? Wer würde sich selbst der Option berauben, jene Lösung wählen zu können, die er für die beste hält?

Einzig und allein einem sich der EU anbiedernden Bundesrat käme so etwas in den Sinn. Er möchte sich lieber in vorauseilendem Gehorsam heutiger und künftiger EU-Regulierung unterwerfen, anstatt die Freiheit zu behalten, selber zu bestimmen, welche Anpassungen man unilateral mitmachen möchte und welche nicht.

Unterwerfung unter EU-Bürokratie?

Weshalb sollte der Bundesrat die Autonomie der Schweiz freiwillig aufgeben wollen? Die einzige plausible Erklärung ist jene, dass er zur Erlangung von grösserer Macht und mehr Prestige das Land schleichend in die EU treiben will – mittels Umweg über den EU-Rahmenvertrag. Weil der Bundesrat weiss, dass eine Volksabstimmung über den Beitritt zur EU nicht zu gewinnen ist, will er ein Rahmenabkommen mit der EU unter Dach und Fach bringen, das die Schweiz zu einem Satellitenstaat der EU verkommen liesse. Die Schweiz müsste automatisch EU-Recht übernehmen und sich im Konfliktfall EU-Richtern und -Sanktionen beugen.
Die Unterwerfung unter die immer bürokratischere und zentralistischere EU-Gesetzgebung verkauft der Bundesrat auch im vorliegenden Bericht wieder verschleiernd als «Teilnahme am EU-Binnenmarkt», die «leider» mit einem Freihandelsabkommen nicht möglich sei. Was die Schweiz allerdings braucht ist der möglichst unbehinderte Zugang zum EU-Markt, ohne dass man dafür gleich alle marktfeindlichen Regulierungen der EU übernehmen muss.
«Freihandelsabkommen» heisst Marktöffnung ohne politische Harmonisierung. «Teilnahme am Binnenmarkt» heisst Aufgabe der politischen Unabhängigkeit.
Es gibt durchaus Bereiche, in denen eine politische Zusammenarbeit mit der EU Sinn ergibt. Weshalb man aber gleich die ganze politische Ordnung mit einem Rahmenabkommen derjenigen der EU gleichschalten und damit auch alle nachteiligen Regelungen per Zwang übernehmen muss, leuchtet beim besten Willen nicht ein – ausser für jene Verwaltungsfunktionäre und Politiker, die selbst bereits auf ein Pöstchen bei der prestigeträchtigeren und fürstlich zahlenden EU freuen. Denn ein EU-Beitritt wäre der Bevölkerung nach Abschluss des Rahmenabkommens sicherlich einfacher anzudrehen: «Mitbestimmen anstatt Fremdbestimmung!». Der Plan ist nur allzu durchsichtig.


https://olivierkessler.wordpress.com/2015/06/09/eu-beitrittsgeluste-des-bundesrats/
Olivier Kessler

Bild: UN Geneva / flickr.com