Die Tatbestandsmerkmale dieses Artikels sind: 1. Täuschung, Lüge inbegriffen, 2. Bereicherungsabsicht für sich oder jemand anderen, 3. Vermögensverschiebung zufolge Täuschung, 4. Vermögensschädigung durch die Täuschung, 5. Arglist (Vorkehren zur Verdeckung der Täuschung). Dass die Lüge und deren Verdeckung vorliegt, legt Elisabeth Vetsch hier dar:
„⚠️Offener Brief von Elisabeth Vetsch
Der nächste Streich! Und noch lange nicht der letzte.
#diefünfteGewalt #wirsindmehralseuchliebist
2. November 2021
Die Lüge von Bern
Herr Bundespräsident Guy Parmelin, Herr Gesundheitsminister Alain Berset
Sie lügen, was das Zeug hält. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte:
Artikel 18-21 fehlen komplett im Abstimmungsbüchlein.
Genau die Artikel, wo folgendes beschlossen worden ist:
"Die Geltungsdauer von Artikel 1 nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert."
Die Geltungsdauer von Artikel 9 Buchstabe C wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.
Nirgendwo im Abstimmungsbüchlein ist das Verlängerungsdatum «bis 2031“vermerkt.
Haben Sie wieder „versehentlich“ eine alte Auflage erwischt? Der Gesetzestext auf offizieller ad-min.ch Seite ist Stand Oktober 2021.
