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Mittwoch, 3. November 2021

DER BUNDESRAT DES BETRUGES VERDÄCHTIG (Art. 146 StGB)

Die Tatbestandsmerkmale dieses Artikels sind: 1. Täuschung, Lüge inbegriffen, 2. Bereicherungsabsicht für sich oder jemand anderen, 3. Vermögensverschiebung zufolge Täuschung, 4. Vermögensschädigung durch die Täuschung, 5. Arglist (Vorkehren zur Verdeckung der Täuschung). Dass die Lüge und deren Verdeckung vorliegt, legt Elisabeth Vetsch hier dar: 


„⚠️Offener Brief von Elisabeth Vetsch

 

Der nächste Streich! Und noch lange nicht der letzte.

 

#diefünfteGewalt    #wirsindmehralseuchliebist        

 

2. November 2021

 

Die Lüge von Bern

 


Herr Bundespräsident Guy Parmelin, Herr Gesundheitsminister Alain Berset

 

Sie lügen, was das Zeug hält. Sollte ich falsch liegen, korrigieren Sie mich bitte:

Artikel 18-21 fehlen komplett im Abstimmungsbüchlein.

Genau die Artikel, wo folgendes beschlossen worden ist:

"Die Geltungsdauer von Artikel 1 nach Absatz 4 wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert."

Die Geltungsdauer von Artikel 9 Buchstabe C wird bis zum 31. Dezember 2031 verlängert.

Nirgendwo im Abstimmungsbüchlein ist das Verlängerungsdatum «bis 2031“vermerkt.

Haben Sie wieder „versehentlich“ eine alte Auflage erwischt? Der Gesetzestext auf offizieller ad-min.ch Seite ist Stand Oktober 2021.