Einige schweizerische Zeitungen haben unlängst über durchaus fragwürdige Investitionen der BMGF (Bill & Melinda Gates Foundation) in die Schweizerische Zulassungs- und Aufsichtsbehörde für Arzneimittel und Medizinprodukte Swissmedic berichtet, wodurch eine berechtigte Sorge um die Unabhängigkeit dieser Behörde entstanden ist.
Wurde Swissmedic von Bill Gates für seine Zwecke bezahlt und somit korrumpiert?
Swissmedic hatte recht
„Interessant ist, wie die Schweiz mit Pandemrix umging. Der Bund beauftragte schon früh die Unternehmensberatung Ernst & Young mit einer Analyse der grossen Schweinegrippe-Impfkampagne. Ihr Bericht lag im Frühjahr 2010 vor. Darin wird Swissmedic kritisiert, zu lange gebraucht zu haben, um die drei Impfstoffe zuzulassen. Andere Länder in Europa seien schneller gewesen. Tatsächlich hatte die europäische Arzneimittelbehörde EMA Pandemrix schon Ende September 2009 die Zulassung erteilt. Swissmedic brauchte einen Monat länger.
Wichtiger war aber ein ganz anderer Punkt: Die EMA hatte Pandemrix für alle freigegeben. Swissmedic jedoch schrieb vor, dass nur Erwachsene mit Pandemrix geimpft werden sollten – keine Jugendlichen, keine Kinder, keine Schwangeren. Swissmedic hatte von GSK einfach zu wenig Informationen erhalten, die belegt hätten, dass Pandemrix für junge Menschen und Schwangere ungefährlich war. Deshalb empfahl sie, diese Gruppen mit einem der Novartis-Impfstoffe zu immunisieren.
Der Neurologe Johannes Mathis sagt: «Swissmedic hat sich richtig verhalten. Vermutlich sind deshalb in der Schweiz nur neun Menschen aufgrund der Schweinegrippe-Impfung an Narkolepsie erkrankt.» Andere europäische Länder dagegen hielten sich an die Empfehlung der EMA und impften auch Kinder und Jugendliche systematisch mit Pandemrix. Die meisten Narkolepsiekrankheiten brechen im Alter zwischen zehn und zwanzig Jahren aus, erklärt Mathis, weil in diesem Alter das Immunsystem besonders aktiv sei. So wurde nach der Pandemrix-Impfung denn auch bei dieser Altersgruppe gehäuft Narkolepsie festgestellt.“
Jedenfalls hat die BMGF auch bezüglich der Zulassungsbehörde Swissmedic zeitnah reagiert und noch im Jahr 2010 eine Zahlung in Höhe von über 450.000 $ veranlasst. Auf der offiziellen Website der Foundation, auf der prinzipiell alle Investitionen gelistet sind, lässt sich die Zahlung jedoch nur über Umstände ermitteln, weil als direkter Empfänger nicht „Swissmedic“, sondern „Swiss Agency for Therapeutic Products“ angegeben worden ist. Letzteres ist im Gesamtkontext ein durchaus bezeichnender Fakt. Die umgekehrte Suche bei Swissmedic ergibt hingegen gar kein Ergebnis, was einen durchaus bitteren Beigeschmack hinterlässt. Besonders deutlich wird dieser Umstand, weil spätere Zahlungen (nachdem im Jahr 2014 eine offizielle Partnerschaft mit der Foundation eingegangen worden ist) durchaus gelistet sind. Inwiefern die Unabhängigkeit von Swissmedic durch diese strategisch anmutende Allianz verloren gegangen ist, muss letztlich von den Schweizern selbst beurteilt werden.
Vor einigen Monaten kursierte im Internet eine Meldung, dass Swissmedic auf seinem Merkblatt zur COVID-19 Testung (Stand: 20.05.2020) Folgendes auf Seite 2 der PDF-Datei vermerkte:
„PCR/NAT Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Der Nachweis der Nukleinsäure gibt jedoch keinen Rückschluss auf das Vorhandensein eines infektiösen Erregers. Dies kann nur mittels eines Virusnachweises und einer Vermehrung in der Zellkultur erfolgen.„
„PCR/NAT Die PCR (Polymerase-Kettenreaktion) ist eine NAT (Nucleic Acid Amplification Technology)-Methode, der modernen Molekularbiologie um in einer Probe vorhandene Nukleinsäure (RNA oder DNA) in vitro zu vervielfältigen und danach mit geeigneten Detektionssystemen nachzuweisen. Mit dieser sehr empfindlichen Methode wird in Patientenproben spezifisch die Nukleinsäure eines Erregers nachgewiesen, was eine Infektion mit dem Erreger belegt.„
„Das Merkblatt vom 20.05.2020 wurde sprachlich aktualisiert, unter anderem zur Präzisierung der Infektiosität im Abschnitt PCR/NAT-Methode. PCR-Tests weisen Nukleinsäure des neuen Coronavirus und damit eine Infektion mit dem Virus nach.“
Außerordentlich spannend ist abschließend noch folgende Tatsache, die tief blicken lässt:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen