Derzeit gibt es vier große Pharmaunternehmen, die einen Impfstoff, gegen SARS-CoV-2 herstellen, der jetzt SARS-CoV-19 heißt.
Diese vier Pharmaunternehmen haben auf ihrer Impfstoff-Packung, ihrem Beipackzettel oder ihrem Etikett keine vollständige FDA- Offenlegung für viele der in diesen so genannten Impfstoffen enthaltenen Haupt- und/oder Nebenbestandteile vorgenommen.
Als Menschenrecht, das unter dem weltweiten Recht des Nürnberger Kodex von 1947 geregelt ist, sind die Informationen über die spezifischen Inhaltsstoffen des Impfstoffes von entscheidender Bedeutung und müssen bekannt sein, damit jeder Mensch in jedem Land der Welt eine informierte Entscheidung darüber treffen kann, ob er in die Impfung gegen SAR-CoV-2-19 einwilligt oder nicht.
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