Mittwoch, 11. November 2020

IST DAS BEVÖLKERUNGSSCHUTZGESESETZ EIN ERMÄCHTIGUNGSGESETZ?


  DENN ARTIKEL 7 HAT ES IN SICH

Hier (FOTO) Artikel 7 des weitreichenden Gesetzes zum angeblichen Schutz der Bevölkerung, welches in den nächsten Tagen im Bundestag diskutiert und verabschiedet werden soll.
Es soll die hier genannten Grundrechte einschränken, um Euch vor Corona zu schützen. Geht dieses Gesetz damit also weiter als das "Ermächtigungsgesetz" (Verordnung zum Schutz von Volk und Staat) der Nazis von 1933???
Diese Grundrechte sollen eingeschränkt werden:
🔴 die Grundrechte der Freiheit der Person!!!
(das bedeutet, dass man Euch einsperren darf)
🔴 die Versammlungsfreiheit!!!
(das bedeutet, das man Euch verbieten darf zu demonstrieren)
🔴 die Freizügigkeit
(das bedeutet, dass man Euch verbieten darf das Land zu verlassen oder in andere Staaten einzureisen)
🔴 die Unverletzlichkeit der Wohnung!!!
(das bedeutet, dass man gegen Euren Willen in Eure Wohnung einbrechen kann)
Wenn es verabschiedet wird, gießt es damit die Verordnungen, die bisher in einer Art "Notstand" galten und immer noch vor Gericht anfechtbar waren, in Gesetze, die man dann auch nicht mehr anfechten kann!
Wenn Ihr jetzt nichts dagegen tut, wird es bald zu spät sein, wenn es das nicht bereits ist.
Den gesamten Gesetzentwurf findet Ihr hier:
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