Seit mehr als sieben Jahren sitzt Gustl Mollath aus Nürnberg in der geschlossenen Psychiatrie. Er hat alles verloren: Sein Haus wurde zwangsversteigert, geblieben ist ihm nicht einmal ein Foto seiner Mutter.
Das Landgericht Regensburg hat die Wiederaufnahme des Verfahrens gegen Gustl Mollath abgelehnt. Mollath wird seit 2006 gegen seinen Willen in der Psychiatrie festgehalten – um seine Unterbringung ging es allerdings nicht.
Die von ihm und der Staatsanwaltschaft gestellten Wiederaufnahmeanträge seien unzulässig, teilte das Gericht mit. Wegen der engen Grenzen für die Wiederaufnahme eines Falles sei es nicht genug, wenn im Verfahren Fehler gemacht wurden oder “ein Urteil Sorgfaltsmängel erkennen lässt”.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) kündigte sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung beim Oberlandesgericht Nürnberg an. “Mein Ziel ist weiter ein Wiederaufnahmeverfahren.” Schon komisch, Merk hat ein Ziel! Ach ja, Wahlen stehen ja an in Bayern!
Zweites Verfahren läuft parallel
Das Landgericht wies ausdrücklich darauf hin, dass es ausschließlich um die Frage gegangen sei, ob das Verfahren gegen Mollath wieder aufgenommen werden kann. Ob Mollath zurecht als gemeingefährlich gilt und deshalb in der Psychiatrie eingesperrt bleiben muss, haben die Richter nicht geprüft.
“Du bist nicht der Einzige der unschuldig in Bayern in der Psychiatrie sitzt, aber du bist der Erste den wir alle gemeinsam rausholen…”
Großkundgebung in Nürnberg. Am Samstag, den 27. Juli 2013, um 14 Uhr findet in Nürnberg, der Stadt des Friedens und der Menschenrechte, an der Straße der Menschenrechte, am Kornmarkt eine Großkundgebung statt:
MOLLATH – „EMPÖRT EUCH, ENGAGIERT EUCH!“ RECHT UND FREIHEIT FÜR GUSTL MOLLATH! MIT NAMHAFTEN REDNERN, GRUSSBOTSCHAFTEN, POLITISCHEN FORDERUNGEN! ⇛ BITTE DIESE INFO WEITERVERBREITEN!
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- Fall Gustl Mollath: Von damaligen Steuerfahndern als “Spinner” eingestuft
http://lupocattivoblog.com/2013/07/24/gustl-mollath-aktuell-gericht-lehnt-gustl-mollaths-antrag-ab/
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