Mittwoch, 9. Oktober 2013

Polizeikontrolle in Deutschland, so kann man sich schützen!




Straftatbestände der Polizei bei besagten Vorgehensweisen :

§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwerer Fall (Missbrauch von Befugnissen als Amtshinhaber)
§ 340 StGB Körperverletzung im Amt
§ 343 StGB Aussageerpressung
§ 344 StGB Verfolgung unschuldiger

§ 81a StPO Körperliche Untersuchung

§ 36 Absatz 5 StVO Allgemeine Verkehrskontrolle

Recht bekommt DER ,der es kennt !

(Andreas Clauss)

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