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Mittwoch, 9. Oktober 2013
Polizeikontrolle in Deutschland, so kann man sich schützen!
Straftatbestände der Polizei bei besagten Vorgehensweisen :
§ 239 StGB Freiheitsberaubung
§ 240 StGB Nötigung, Absatz 4 besonders schwerer Fall (Missbrauch von Befugnissen als Amtshinhaber)
§ 340 StGB Körperverletzung im Amt
§ 343 StGB Aussageerpressung
§ 344 StGB Verfolgung unschuldiger
§ 81a StPO Körperliche Untersuchung
§ 36 Absatz 5 StVO Allgemeine Verkehrskontrolle
Recht bekommt DER ,der es kennt !
(Andreas Clauss)
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