Montag, 14. Januar 2013

Rundfunkbeitrags-"staatsvertrag



 





Neuigkeiten von der GEZ / Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio

Der neue Rundfunkbeitrags-"staatsvertrag" wurde uns überreicht. Man achte auf die Wortwahl unter diesem Hinweis des sog. Vertrages.

"Eine INFORMATION von ARD, ZDF und Deutschlandradio"

1. Ein Staatsvertrag benötigt einen Staat
2. Der sog. Vetrag ist KEIN Vertrag, da es lediglich eine Information ist
3. Zu einem Vertrag braucht es immer 2 Vertragsparteien

Ein Vertrag wird immer freiwillig zwischen zwei (oder auch mehr) Parteien geschlossen.

Wenn eine Partei den Vertrag bricht, so kann dieses die andere Partei ganz oder teilweise von ihrer Verpflichtung zur Erfüllung des Vertrags entbinden.

Dies bedeutet: Ihr seid keinen "Rundfunkbeitragsstaatsvertrag" freiwillig eingegangen und habt auch keinen solchen je geschlossen, daher ist dieser Ungültig!


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